Wir bitten um
Terminvereinbarung!
!NEU! BITTE BEACHTEN SIE:
Seit Abschaffung der gesetzlichen Neupatientenregelung zum Januar 2023 bestehen längere Wartezeiten für einen Termin beim Facharzt:
Deshalb schafft der Gesetzgeber mit dem neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) seit Januar 2023
zwei weitere Möglichkeiten
der Terminvereinbarung für gesetzlich versicherte (Kassen-) Patienten,
die
dringend
einen
zeitnahen
Facharzttermin brauchen:
1.
Hausarztvermittlung: in dringenden Fällen stellen Sie sich/Ihr Kind bei Ihrem Hausarzt oder Kinderarzt vor, der die Dringlichkeit des HNO-Arztbesuchs einschätzt und Ihnen, bei Notwendigkeit, eine spezielle
Dringlichkeitsüberweisung
(Überweisungsschein mit unserer Betriebsstättennummer und HNO/T)
ausstellt, so dass ein möglichst zeitnaher Termin bei uns vereinbart werden kann.
2. Terminvereinbarung eines Facharzttermins über die
TerminServiceStelle
der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) unter der Telefonnummer 116 117.
Wir bemühen uns grundsätzlich, dringende Fälle -soweit es im Alltag geht- zügig zu sehen. Sollte dies nicht möglich sein, nutzen Sie bitte die oben genannten, steuernd hilfreichen, gesetzlich
geschaffenen
Möglichkeiten!
Akute Notfälle, wie z.B. Nasenbluten, werden- wie gehabt- in der offenen Sprechstunde versorgt.
WICHTIGE HINWEISE:
1. Kommen Sie alleine
zu Ihrem Arzttermin!
NUR 1
Begleitperson
erlaubt bei:
- minderjährigen Patienten
- dringend auf Unterstützung angewiesene Patienten (Pat. mit Einschränkungen, mit erheblicher Sprachbarriere, in Notfallsituation).
2. Denken Sie als gesetzlich Versicherter daran, die
elektronische
Gesundheitskarte
Ihrer gesetzlichen Krankenkasse -den Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Kassenleistungen- zum Termin
in die Praxis mitzubringen!
Wir behalten uns bei fehlender Karte die Terminabsage vor Ort vor!