Wir bitten um
Terminvereinbarung:
-Bequem, rund um die Uhr
online
hier über diese Homepage über den weißen Button „Online Terminbuchung“.
-Zu den Öffnungszeiten:
vor Ort am Empfang oder telefonisch >mit Wartezeiten
ist hierbei jeweils ausdrücklich zu rechnen!
Wir bitten um Beachtung und Rücksicht!
Aus aktuellem Anlass eine erforderlich gewordene Klarstellung:
Mein Team u. ich tragen weder die Verantwortung, dass der Landkreis Hassberge seit inzwischen vielen Monaten HNO-ärztlich erheblichst unterversorgt ist, noch für die Auswirkungen auf die Bevölkerung.
Diese Fakten hindern jedoch manche
Menschen nicht daran, rücksichtslos eigenen Frust und Ärger bis zu gravierenden Respektlosigkeiten diesbezüglich ausgerechnet bei uns, konkret bei meinem Team (sic), dem Team der einzigen noch aktiven HNO-Praxis im gesamten Hassberge-Kreis zu platzieren:
Solch
Verhalten ist inakzeptabel, zudem zeitraubend, behindernd und sinnlos: Plump Frust ablassen, anstatt sich angemessen offensiv u. konstruktiv an diverse Entscheidungsträger vor Ort oder darüberhinaus zu wenden, das ist wahrlich keine Glanzleistung!
Ich erwarte genau von diesen Frustrierten:
Bringen Sie meinem Team stets gebotenen Respekt
sowie Freundlichkeit
entgegen, wie es die allermeisten unserer Patienten ohnehin ganz selbstverständlich tun! Nehmen Sie sich ein positives Beispiel!
Wir haben ein genaues Augenmerk hierauf.
BITTE sorgfältig lesen und weiterhin BEACHTEN-
das TSVG:
Seit Abschaffung der gesetzlichen Neupatientenregelung 2023 bestehen bereits längere Wartezeiten für Termine bei Fachärzten:
Deshalb stellt der Gesetzgeber
mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
seit Januar 2023
zwei wichtige
STEUERNDE Verfahren zur
Terminvereinbarung für gesetzlich versicherte (Kassen-) Patienten, welche dringend
und deshalb zeitnah
einen Facharzttermin benötigen, zur Verfügung:
Diese konkreten gesetzlichen Regelungen sind Vielen immer noch nicht korrekt geläufig:
1.
Hausarztvermittlung: in dringenden Fällen stellen Sie sich/Ihr Kind bitte bei Hausarzt
oder Kinderarzt
vor, welcher die Dringlichkeit
eines HNO-Arztbesuches steuernd einschätzt
und Ihnen, sollte er eine dringende Notwendigkeit hierfür feststellen, eine spezielle
Dringlichkeitsüberweisung
(hier: Überweisungsschein mit unserer Betriebsstättennummer und HNO/T)
ausstellt, so dass ein möglichst zeitnaher Termin bei uns erfolgen kann. Ansonsten duldet ein HNO-Arzt-Termin Aufschub.
2. Terminvereinbarung eines dringenden Facharzttermins über die
TerminServiceStelle
der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) unter der Telefonnummer 116 117.
Wir bemühen uns stets, dringende Fälle -soweit immer es im Alltag geht- zügig zu sehen. Sollte dies nicht möglich sein, stehen steuernd oben genannte Regelungen des Gesetzgebers zur Verfügung.
Akute Notfälle werden- wie gehabt- auch in der offenen Sprechstunde versorgt.
WICHTIGE HINWEISE:
1. Kommen Sie alleine
zu Ihrem Arzttermin!
NUR 1
Begleitperson
erlaubt bei:
- minderjährigen Patienten
- dringend auf Unterstützung angewiesene Patienten (Pat. mit Einschränkungen, mit erheblicher Sprachbarriere, in Notfallsituation).
2. Denken Sie als gesetzlich Versicherter daran, IMMER die
elektronische
Gesundheitskarte
Ihrer gesetzlichen Krankenkasse -den Berechtigungsnachweis
für die Inanspruchnahme von Kassenleistungen- zum Termin
in die Praxis mitzubringen!
Jeder Patient trägt Eigenverantwortung!
Wir behalten uns bei fehlender Karte die
Terminabsage
vor Ort vor!